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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist keine finanzbehördliche Innovation der vergangenen Jahrzehnte, sondern kann auf eine deutlich längere Geschichte zurückblicken. Bereits Ende des 18. Jahrhunderts mussten Hundehalter in Großbritannien Hundesteuer zahlen. Im heutigen Deutschland wurde die Einführung einer Hundesteuer zwar bereits Mitte des 18. Jahrhunderts diskutiert, aber nicht eingeführt. Dazu kam es erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die Hundesteuer ist folglich bereits lange eine Pflicht für alle, die hierzulande einen Hund halten. Weltweit ist die Besteuerung der Hundehaltung dahingegen nicht üblich. Selbst Großbritannien, Heimat der weltweit ersten Hundesteuer, hat diese mittlerweile abgeschafft.

Warum zahlt man Hundesteuer?

Wer in der Bundesrepublik Deutschland einen oder mehrere Hunde hält, muss auch Hundesteuer zahlen. Allerdings dürfen Hundehalter/innen dafür keine Gegenleistung erwarten. Zuweilen wird fälschlicherweise angenommen, die Hundesteuer sei ein finanzieller Ausgleich für die Stadtreinigung, die unter anderem die Hundehäufchen entfernt. Dem ist aber nicht so. Trotz Hundesteuer haben die Hundehalter/innen den Hundekot selbst zu entsorgen und müssen so eine Verunreinigung der Stadt durch ihren Vierbeiner verhindern. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage stellt sich zuweilen die Frage, warum man überhaupt Hundesteuer zahlen muss. Dies ist vor allem historisch bedingt, denn die Hundesteuer wurde vor allem zur Regulierung der Zahl der gehaltenen Hunde eingeführt. Damit sollte die Hundezahl verringert werden. Bis heute wollen die Kommunen zu großen Hundepopulationen entgegenwirken, indem sie Hundesteuer erheben.

Hundesteuer-Kosten in den Bundesländern

Nun stellt sich auch die Frage, wie hoch die zu entrichtende Hundesteuer ist. Für die gesamte Bundesrepublik Deutschland lassen sich diesbezüglich aber keine pauschalen Angaben machen, da es sich um eine Aufwandsteuer, die den Gemeinden zusteht, im Sinne des Art. 106 Abs. 6 GG handelt. Dementsprechend regelt die kommunale Hundesteuersatzung, wie hoch die Hundesteuer konkret ist. Einzelne Kommunen erheben gar keine Hundesteuer, während das länderspezifische Kommunalabgabengesetz im Saarland sowie in Baden-Württemberg die Gemeinden sogar dazu verpflichtet, Hundesteuer zu erheben. In den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen ist dahingegen das Hundesteuergesetz maßgebend.

Grundsätzlich hängt die Höhe der Hundesteuer folglich nicht vom Bundesland, sondern von der jeweiligen Kommune ab, in der der Hund gehalten wird. Die Kosten können sich dabei zwischen 0 Euro und rund 200 Euro jährlich bewegen. Wer mehrere Hunde hält, muss aber zumeist mehr für den einzelnen Hund zahlen. Je mehr Hunde in einem Haushalt leben, desto teurer wird die Hundesteuer für das einzelne Tier. Diese Vorgehensweise zeigt, dass es nach wie vor im Interesse der meisten Gemeinden ist, die Hundezahl zu verringern.

Gibt es eine erhöhte Hundesteuer?

Neben der normalen Hundesteuer gibt es in vielen Kommunen auch eine erhöhte Hundesteuer, die durchaus ein paar Hundert Euro oder sogar einen niedrigen vierstelligen Betrag pro Jahr und Hund ausmachen kann. Typischerweise sind davon sogenannte Listenhunde und auch auffällig gewordene Hunde betroffen. Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres gezeigten Verhaltens als aggressiv, gefährlich und angriffslustig gelten, werden somit deutlich höher besteuert.

Kann man von der Hundesteuer befreit werden?

Die Gemeinden können in ihrer Satzung nicht nur eine erhöhte Hundesteuer für als gefährlich geltende Hunderassen erheben, sondern Hundehalter mitunter auch von der Hundesteuer befreien. Für Züchter, die die Tiere gewerblich halten, ist ohnehin keine Hundesteuer zu zahlen. Darüber hinaus sehen die Satzungen der Kommunen aber noch weitere Befreiungen vor. So können beispielsweise die folgenden Hunde von der Hundesteuer ausgenommen werden:

  • Blindenhunde
  • Hunde aus dem Tierheim
  • Hunde privater ZĂĽchter
  • Rettungshunde
  • Diensthunde
  • Gebrauchshunde
  • Hunde mit bestandener BegleithundeprĂĽfung

Wie ist die Hundesteuer zu zahlen?

Die Hundesteuer kommt grundsätzlich als Jahressteuer daher und ist dementsprechend jährlich zu zahlen. In den Kommunen können aber auch andere Zahlungsweisen in der Satzung vorgesehen sein. So kann beispielsweise die Möglichkeit bestehen, die Hundesteuer in vierteljährlichen Raten und somit quartalsweise zu zahlen.

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